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Schwerbehindertenausweis
Vor einiger Zeit wurden die zuvor zuständigen Versorgungsämter aufgelöst. Für Anfragen zu Schwerbehinderung/Ausweisbeantragung etc. sind nun i.d.R. die jeweils zuständigen Kreis-/Stadt-/Gemeindeverwaltungen zuständig.
Informationen zu Ausweisbeantragung, "Sinn" eines Schwerbehindertenausweises, Grad der Behinderung (GdB) etc. finden sich auf der Seite des VdK
VdK
sowie auch auf dieser Seite:
Integrationsämter
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