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Sehr häufig wagen es sich Eltern mit Asperger-Kindern nicht die Einstufung in eine Pflegestufe zu beantragen, gehen von einer Ablehnung aus, bzw. denken "kann ja letztendlich doch dieses/jenes". Aber - nicht nur die Übernahme von Pflegeleistungen ist Voraussetzung für die Einstufung, bzw. Hilfsbedürftigkeit. Auch Anleitung und "Überwachung" der Pflege zählen dazu. Viele Pflegetätigkeiten werden von Eltern oft gar nicht als "Pflegetätigkeit" gesehen. Wenn man jedoch einmal genauer hinschaut, so kommen auch bei vermeintlich "nicht pflegebedürftigen Kindern" täglich viele Pflegeminuten zusammen, die ständige Aufforderung sich zu waschen, die Hilfe beim Waschen, das Kontrollieren ob die Zähne wirklich geputzt werden, Kinder die diese Tätigkeit verweigern und immer wieder angeleitet werden müssen, Hilfe beim Essen, weil die Mahlzeit sonst mit Reden vergeht und kaum Nahrung aufgenommen wird, Fahrten zu Therapien etc. Es lohnt sich also den Antrag auf Einstufung bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Die jeweilige dort zuständige Pflegekasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) weiter. Ein Gutachter überprüft dann bei einem Hausbesuch, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt. Seit der Pflegereform gibt es einige Neuerungen - so wurde z.B. neu die Pflegestufe 0 eingeführt. In dieser Pflegestufe gibt es keine Sach-/Geldleistungen, es kann jedoch - falls die Einstufung hierfür erfolgt - ggfs. die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt werden. In diesem Falle stehen monatlich Beträge zur Verfügung, die es den Eltern ermöglichen einen Fachdienst zur stundenweise Betreuung zu beauftragen.
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